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             *** Verbundssatzung ***

I. Sinn und Zweck:

 

Der Verbund “Die Verbindung” ist ein Zusammenschluss von Clanfamilien (Clans, Allianzen und deren Wing´s), mit ähnlicher Spielphilosophie, zu einer Gemeinschaft, in der eine faire Spielweise, ein höflicher und respektvoller Umgang mit allen Spielern, gegenseitige Hilfe und Unterstützung, der Spaß am Spiel, sowie die gemeinsame Arbeit an den Verbundszielen im Vordergrund stehen.

 

II. Ziel

 

Der Verbund “Die Verbindung” ermöglicht seinen Mitgliedern, innerhalb der vom Verbund vorgegebenen Rahmenbedingungen, ein möglichst unabhängiges und freies Spielen.

III. Verbundsführung:

 

Der Verbund “Die Verbindung” wird durch einen "Hohen Rat" geleitet.

Alle Clans besitzen im "Hohen Rat" eine Stimme! Wer das Stimmrecht ausüben darf muss im "Hohen Rat" vertreten sein, die Bestimmung des Stimmberechtigten ist Aufgabe des jeweiligen Clans.

Neu beigetretene Verbundsmitglieder erhalten ihr Stimmrecht nach Ablauf der Probezeit ( in der Regel ca. 4. Wochen ), der "Hohe Rat" bestimmt den genauen Zeitablauf.

Weitere Stimmberechtigte sind ausgeschlossen.

Im "Hohen Rat" ist Teamspeak PFLICHT!

 

IV. Untergeordnete Gremien:

 

Weitere Gremien werden je nach Bedarf durch den "Hohen Rat" gebildet und sind diesem untergeordnet. Die Mitglieder des "Hohen Rates" haben das Recht zur Teilnahme in den Gremien.

 

V. Abstimmungen:

 

Wenn nicht im Vorfeld oder durch die Satzung anders festgelegt, werden Abstimmungen durch einfache Stimmenmehrheit entschieden.

Bei Stimmengleichheit gilt die Abstimmung als gescheitert und es ist gemeinsam nach einer, für alle, annehmbaren Lösung zu suchen.

 

VI. Kommunikation:

 

Der Verbund “Die Verbindung” nutzt TS und Skype als Kommunikationsplattformen. Dabei werden Sitzungen auf TS abgehalten und wichtige Informationen und Protokolle in schriftlicher Form in den jeweiligen Skypekanälen hinterlegt.

VII. Neuaufnahme:

 

Die Neuaufnahme weiterer stimmberechtigter Mitglieder (Clans/Familien/Allianzen) erfolgt auf Antrag oder Bewerbung und wird durch eine Abstimmung im "Hohen Rat" beschlossen. In der Regel wird eine Probezeit festgelegt (i.d.R 4 Wochen). Nach dieser Zeit wird die Stimmberechtigung erteilt.

Die Entscheidung über die Aufnahme von neuen Schwesterallianzen und Wings obliegt dem jeweiligen Mitglied selbst.

Jede Neuaufnahme ist dem "Hohen Rat" unverzüglich zu melden.

VIII. Ausschluss:

 

Ein Ausschluss eines stimmberechtigten Mitglieds kann nur einstimmig erfolgen. In diesem Fall hat das betreffende Mitglied das Recht, an der entsprechenden Sitzung teilzunehmen und nochmals die eigene Sicht der Dinge darzulegen, hat aber für die Ausschlussabstimmung kein Stimmrecht.

 

Ein Ausschluss einer nicht stimmberechtigten Allianz (Wing oder Schwesterallianz) oder eines einzelnen Allianzmitgliedes kann durch Mehrheitsbeschluss des Hohen Rat gefordert werden. Die Durchsetzung obliegt aber dem dafür zuständigen stimmberechtigten Mitglied (Main).

IX. Austritt:

 

Ein Austritt aus dem Verbund ist jederzeit, mit Ausnahme des Verbundsfalles, möglich. Austretende Familien, Clans und Allianzen erhalten einen mündlichen NAP von 4 Wochen.

Sollten, aus den betreffenden Familien, Clans und/oder Allianzen, Angriffe auf den Verbund, bzw. auf Verbundsmitglieder erfolgen oder sollte in anderer Form gegen den Verbund, bzw. gegen Verbundsmitglieder agiert werden, so kann der NAP auf Beschluss des "Hohen Rates" aufgehoben werde.

X. Verbundsfall:

 

Ein Verbundsfall kann durch jedes stimmberechtigte Mitglied beantragt werden und bedarf der Stimmmehrheit der Mitglieder des "Hohen Rates".

XI. Fairnessregeln:

 

Respektvoller und freundlicher Umgangston mit Freund und Gegner.

Kein systematisches Abfarmen anderer Spieler und Allianzen.

Einhaltung des Levelunterschiedes von höchstens 10 Leveln.*

Keine Angriffe auf brennende Burgen.*

Kein AP- und RSD-Klau von Spielern.*

Nach einer Kapitulation sind sämtliche Kampfhandlungen binnen 24 Stunden einzustellen und es müssen Friedensverhandlungen aufgenommen werden.

Es wird von keinem Gegner eine öffentliche Kapitulation im Forum verlangt.

Im Falle eines größeren oder länger andauernden Konfliktes können im Bedarfsfall spezielle Kriegsregeln in Kraft gesetzt werden.

XII. Satzungsänderungen

Änderungen dieser Satzung können auf Antrag durch den Hohen Rat einstimmig beschlossen werden.

 

* Gilt nicht im Kriegsfall 


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